Sie beschäftigen Mitarbeiter, bei denen Sie den Verdacht haben, dass diese eine Krankheit vortäuschen und dann arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, obwohl keine tatsächliche Erkrankung vorliegt?
Wir übernehmen die Überprüfung von sogenannten „Blaumachern“ und nehmen eine professionelle Überwachung vor, um Ihrem Verdacht nachzugehen. Nicht selten müssen wir in diesen Fällen feststellen, dass Arbeitnehmer das Mittel der Krankmeldung nutzen um beruflich oder privat anderen Tätigkeiten nachzugehen.
Sollte sich Ihr Verdacht bestätigen, so sind wir in der Lage, den Sachverhalt mittels Photo- und / oder Videobeweisen so zu dokumentieren, dass Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht verwertbare Beweise vorlegen können, welche alle Sachverhalte eindeutig darlegen. Sowohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als auch bei außergerichtlichen Einigungen geben Ihnen die Beweise die Möglichkeit eine fristgerechte oder fristlose Kündigung auszusprechen und je nach Sachlage sogar die Zahlung von Abfindungen nicht zu leisten. Auch die Kosten der Mitarbeiterüberwachung können gegebenenfalls dem Mitarbeiter auferlegt werden.
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